Übergangsarbeitsmärkte

Übergangsarbeitsmärkte
schaffen fließende Übergänge zwischen Beschäftigung und Nicht-Beschäftigung. Sie sind spezifische institutionelle Arrangements, die das Ziel flexibler Beschäftigungssicherheit verfolgen und durch folgende Merkmale charakterisiert sind: Brücken zwischen Erwerbstätigkeit und anderen produktiven Tätigkeiten, Absicherung durch Tarifverträge und Recht oder Gesetz, Kombination niedriger und unstetiger Lohneinkommen mit Transfer- oder Vermögenseinkommen, Finanzierung von Arbeit statt  Arbeitslosigkeit. Sog. Beschäftigungsbrücken schaffen Übergänge zwischen Teilzeit- und Vollzeit- bzw. selbständiger und abhängiger Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Beschäftigung, Bildungs- und Beschäftigungssystem, privater Haushalts- und Erwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit und Rente.
- Vgl. auch  Arbeitsmarktpolitik.

Lexikon der Economics. 2013.

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