- Übergangsarbeitsmärkte
- schaffen fließende Übergänge zwischen Beschäftigung und Nicht-Beschäftigung. Sie sind spezifische institutionelle Arrangements, die das Ziel flexibler Beschäftigungssicherheit verfolgen und durch folgende Merkmale charakterisiert sind: Brücken zwischen Erwerbstätigkeit und anderen produktiven Tätigkeiten, Absicherung durch Tarifverträge und Recht oder Gesetz, Kombination niedriger und unstetiger Lohneinkommen mit Transfer- oder Vermögenseinkommen, Finanzierung von Arbeit statt ⇡ Arbeitslosigkeit. Sog. Beschäftigungsbrücken schaffen Übergänge zwischen Teilzeit- und Vollzeit- bzw. selbständiger und abhängiger Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Beschäftigung, Bildungs- und Beschäftigungssystem, privater Haushalts- und Erwerbstätigkeit, Erwerbstätigkeit und Rente.- Vgl. auch ⇡ Arbeitsmarktpolitik.
Lexikon der Economics. 2013.